L 17 U 289/99•Landessozialgericht NRW, 2001-03-28, L 17 U 289/99
Landessozialgericht NRW, 2001-03-28, L 17 U 289/99
L 17 U 289/99Sozialversicherungsgericht28.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 289/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-28
Aktenzeichen: L 17 U 289/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0328.L17U289.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 11.10.1999 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 05.11.1998 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 21.04.1999 verurteilt, der Klägerin wegen der Folgen der Berufskrankheiten nach den Nummern 5101 und 4301 der Anlage zur BKV Verletztenrente nach einer MdE von 20 v.H. ab dem 10.06.1990 zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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