L 10 B 15/01 SB•Landessozialgericht NRW, 2001-04-04, L 10 B 15/01 SB
Landessozialgericht NRW, 2001-04-04, L 10 B 15/01 SB
L 10 B 15/01 SBSozialversicherungsgericht04.04.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 B 15/01 SB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-04-04
Aktenzeichen: L 10 B 15/01 SB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0404.L10B15.01SB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 01.02.2001 abgeändert. Der Beklagte hat 1/3 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Verfahren S 5 SB 72/00 SB zu tragen. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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