Landessozialgericht NRW, 2001-04-06, L 5 KR 201/00

L 5 KR 201/00Sozialversicherungsgericht06.04.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 201/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-06

Aktenzeichen: L 5 KR 201/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0406.L5KR201.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 04.10.2000 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat 500,-- DM Gerichtskosten an die Staatskasse zu zahlen und der Beklagten die entstandene Pauschgebühr zu erstatten. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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