Landessozialgericht NRW, 2001-08-15, L 12 AL 52/00

L 12 AL 52/00Sozialversicherungsgericht15.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 52/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-15

Aktenzeichen: L 12 AL 52/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0815.L12AL52.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 01.02.2000 abgeändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind unter den Beteiligten in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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