Landessozialgericht NRW, 2001-08-22, L 12 AL 132/01

L 12 AL 132/01Sozialversicherungsgericht22.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 132/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-22

Aktenzeichen: L 12 AL 132/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0822.L12AL132.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 31.05.2001 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die im zweitinstanzlichen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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