Landessozialgericht NRW, 2001-08-22, L 12 AL 212/00

L 12 AL 212/00Sozialversicherungsgericht22.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 212/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-22

Aktenzeichen: L 12 AL 212/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0822.L12AL212.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21.09.2000 wird zurückgewiesen. Kosten sind unter den Beteiligten auch im zweitinstanzlichen Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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