Landessozialgericht NRW, 2001-11-08, L 5 KR 226/00

L 5 KR 226/00Sozialversicherungsgericht08.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 226/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-08

Aktenzeichen: L 5 KR 226/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1108.L5KR226.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.05.2000 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 4) auch im Berufungsverfahren, im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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