L 15 U 274/97•Landessozialgericht NRW, 2001-12-11, L 15 U 274/97
Landessozialgericht NRW, 2001-12-11, L 15 U 274/97
L 15 U 274/97Sozialversicherungsgericht11.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 274/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-11
Aktenzeichen: L 15 U 274/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1211.L15U274.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.09.1997 geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 05.03.1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.07.1996 verurteilt, den Bescheid vom 12.11.1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.06.1993 zurückzunehmen und der Klägerin Hinterbliebenenleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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