Landessozialgericht NRW, 2002-02-21, L 12 AL 145/01

L 12 AL 145/01Sozialversicherungsgericht21.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 145/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-21

Aktenzeichen: L 12 AL 145/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0221.L12AL145.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21. März 2001 wird zurückgewiesen. Die im zweiten Rechtszug erhobene Klage auf Gewährung einer ABM-Maßnahme wird als unzulässig abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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