Landessozialgericht NRW, 2002-02-25, L 5 B 3/02 KR ER

L 5 B 3/02 KR ERSozialversicherungsgericht25.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 B 3/02 KR ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-25

Aktenzeichen: L 5 B 3/02 KR ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0225.L5B3.02KR.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 07.12.2001 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller ab dem 01.01.2002 von den Kosten für dreimal wöchentliche ambulante psychatrische Behandlungspflege freizustellen bzw. ihm in diesem Umfang ambulante psychatrische Behandlungspflege bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.

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