L 11 KA 191/01•Landessozialgericht NRW, 2002-03-13, L 11 KA 191/01
Landessozialgericht NRW, 2002-03-13, L 11 KA 191/01
L 11 KA 191/01Sozialversicherungsgericht13.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 191/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-13
Aktenzeichen: L 11 KA 191/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0313.L11KA191.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.07.2001 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates zu entscheiden hat. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.