Landessozialgericht NRW, 2002-03-13, L 11 KA 191/01

L 11 KA 191/01Sozialversicherungsgericht13.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 191/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-13

Aktenzeichen: L 11 KA 191/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0313.L11KA191.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.07.2001 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates zu entscheiden hat. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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