L 5 U 32/96•Landessozialgericht NRW, 2002-03-26, L 5 U 32/96
Landessozialgericht NRW, 2002-03-26, L 5 U 32/96
L 5 U 32/96Sozialversicherungsgericht26.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 U 32/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-26
Aktenzeichen: L 5 U 32/96
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0326.L5U32.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.06.1996 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des bescheides vom 27.09.1993 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.12.1994 sowie des Bescheides vom 19.09.1994 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.12.1994 verurteilt, dem Kläger wegen der gesundheiltlichen Folgen der Arbeitsunfälle vom 17.08.1992 und vom 24.11.1992 eine Verletztenrente ab 01.01.1993 nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von insgesamt 20 v.H. nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
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