L 11 KA 206/01•Landessozialgericht NRW, 2002-04-10, L 11 KA 206/01
Landessozialgericht NRW, 2002-04-10, L 11 KA 206/01
L 11 KA 206/01Sozialversicherungsgericht10.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 206/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-10
Aktenzeichen: L 11 KA 206/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0410.L11KA206.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 01.08.2001 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 5) für beide Rechtszüge haben die Klägerin zu 2/3 der Beklagte zu 1/3 zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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