Landessozialgericht NRW, 2002-05-22, L 16 KR 129/01

L 16 KR 129/01Sozialversicherungsgericht22.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 129/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-22

Aktenzeichen: L 16 KR 129/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0522.L16KR129.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 06.06.2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte dem Kälger 14.451,15 EURO nebst 4 % Zinsen seit dem 13.02.1999 zu zahlen hat. Die Beklagte trägt die dem Käger entstandenen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.