Landessozialgericht NRW, 2002-06-05, L 11 KA 146/00

L 11 KA 146/00Sozialversicherungsgericht05.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 146/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-05

Aktenzeichen: L 11 KA 146/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0605.L11KA146.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.09.2000 abgeändert. Die Klage der Kläger zu 1) und 2) wird abgewiesen. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit bezüglich der Klägerin zu 2) in der Hauptsache erledigt ist. Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten der Beklagten für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.

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