Landessozialgericht NRW, 2002-06-12, L 7 SB 39/02

L 7 SB 39/02Sozialversicherungsgericht12.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 SB 39/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-12

Aktenzeichen: L 7 SB 39/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0612.L7SB39.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.02.2002 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht zurückverwiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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