Landessozialgericht NRW, 2002-06-13, L 1 AL 99/01

L 1 AL 99/01Sozialversicherungsgericht13.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 99/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-13

Aktenzeichen: L 1 AL 99/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0613.L1AL99.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 06.11.2001 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Erstattung der Beiträge wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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