Landessozialgericht NRW, 2002-07-10, L 7 SB 193/00 (2)

L 7 SB 193/00 (2)Sozialversicherungsgericht10.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 SB 193/00 (2) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-10

Aktenzeichen: L 7 SB 193/00 (2)

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0710.L7SB193.00.2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Das schriftliche Urteil vom 06.06.2002 wird hinsichtlich der Urteilsformel wie folgt berichtigt:

"Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09.11.2000 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen." Der letzte Satz der Entscheidungsgründe lautet: "Die Revision wird zugelassen."

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.