L 2 KN 159/99 KR•Landessozialgericht NRW, 2002-07-11, L 2 KN 159/99 KR
Landessozialgericht NRW, 2002-07-11, L 2 KN 159/99 KR
L 2 KN 159/99 KRSozialversicherungsgericht11.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 159/99 KR — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-11
Aktenzeichen: L 2 KN 159/99 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0711.L2KN159.99KR.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 20.07.1999 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 20.09.1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.1999 verurteilt, den Kläger mit ärztlich verordneter Sondernahrung zu versorgen und ihm die bisher aufgewandten Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erstatten.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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