Landessozialgericht NRW, 2002-08-01, L 7 V 16/01

L 7 V 16/01Sozialversicherungsgericht01.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 V 16/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-01

Aktenzeichen: L 7 V 16/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0801.L7V16.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.03.2001 abgeändert. Die Klage wird insoweit abgewiesen, als der Kläger die Auszahlung der Kleiderverschleißpauschale begehrt. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen Die Beklagte trägt die Hälfte der Kosten des Klägers. Die Revision wird zugelassen.

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