L 10 KA 23/02•Landessozialgericht NRW, 2002-08-21, L 10 KA 23/02
Landessozialgericht NRW, 2002-08-21, L 10 KA 23/02
L 10 KA 23/02Sozialversicherungsgericht21.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 KA 23/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-21
Aktenzeichen: L 10 KA 23/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0821.L10KA23.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.04.2002 wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 8) für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.
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