L 10 B 2/02 KA ER•Landessozialgericht NRW, 2002-09-04, L 10 B 2/02 KA ER
Landessozialgericht NRW, 2002-09-04, L 10 B 2/02 KA ER
L 10 B 2/02 KA ERSozialversicherungsgericht04.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 B 2/02 KA ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-04
Aktenzeichen: L 10 B 2/02 KA ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0904.L10B2.02KA.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 7) wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 07.12.2001 abgeändert. Der Antrag der Antragstellerin, bis zur Entscheidung des Antragsgegners über den von der Beigeladenen zu 7) gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses für Arzte - Duisburg - vom 20.06.2001 erhobenen Widerspruch an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten in dem durch den Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte - Duisburg - vom 20.06.2001 gemäß Ziffer 1, 2 und 3 des Beschlusstenors bestimmten Umfang teilzunehmen, wird abgelehnt.
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