Landessozialgericht NRW, 2002-09-12, L 1 AL 63/01

L 1 AL 63/01Sozialversicherungsgericht12.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 63/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-12

Aktenzeichen: L 1 AL 63/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0912.L1AL63.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 23.07.2001 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

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