L 1 AL 1/02•Landessozialgericht NRW, 2002-09-30, L 1 AL 1/02
Landessozialgericht NRW, 2002-09-30, L 1 AL 1/02
L 1 AL 1/02Sozialversicherungsgericht30.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AL 1/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-30
Aktenzeichen: L 1 AL 1/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0930.L1AL1.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.11.2001 abgeändert und die Bescheide der Beklagten vom 11.09.1997 und 03.09.1998 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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