Landessozialgericht NRW, 2002-09-30, L 1 AL 72/01

L 1 AL 72/01Sozialversicherungsgericht30.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 72/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-30

Aktenzeichen: L 1 AL 72/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:0930.L1AL72.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.07.2001 abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 12.01. und 13.05.1998 verpflichtet, dem Kläger Konkursausfallgeld für die Zeit vom 01.10. - 31.12.1996 zu gewähren.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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