Landessozialgericht NRW, 2002-10-30, L 8 RA 1/02

L 8 RA 1/02Sozialversicherungsgericht30.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 RA 1/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-30

Aktenzeichen: L 8 RA 1/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1030.L8RA1.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit bezüglich der Anrechnung von Zeiten des Kindererziehungsurlaubs in Polen vom 15.11.1953 bis 31.01.1955 und vom 29.09.1957 bis 07.11.1958 sowie von Zeiten der Pflege von Angehörigen vom 01.01.1991 bis 31.03.1995 durch Klagerücknahme beendet ist. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.12.2001 zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.