Landessozialgericht NRW, 2002-11-06, L 11 KA 125/02

L 11 KA 125/02Sozialversicherungsgericht06.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 125/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-06

Aktenzeichen: L 11 KA 125/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1106.L11KA125.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 27.05.2002 abgeändert. Der Beschluss des Beklagten vom 15.03/10.04.2000 wird aufgehoben. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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