Landessozialgericht NRW, 2002-11-06, L 12 AL 4/02

L 12 AL 4/02Sozialversicherungsgericht06.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 4/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-06

Aktenzeichen: L 12 AL 4/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1106.L12AL4.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2001 wird zurückgewiesen. Die Klage vom 6. November 2002 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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