Landessozialgericht NRW, 2002-11-07, L 2 KN 66/01 KR

L 2 KN 66/01 KRSozialversicherungsgericht07.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 66/01 KR — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-07

Aktenzeichen: L 2 KN 66/01 KR

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1107.L2KN66.01KR.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.01.2001 geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen DM 284,80 entsprechenden Betrag in Euro nebst 4 % Zinsen hierauf seit dem 30.06.1999 zu zahlen.

Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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