Landessozialgericht NRW, 2002-11-12, L 5 KR 46/00

L 5 KR 46/00Sozialversicherungsgericht12.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 46/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-12

Aktenzeichen: L 5 KR 46/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1112.L5KR46.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.11.1999 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.355,81 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 07.08.1998 zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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