Landessozialgericht NRW, 2002-11-20, L 11 KA 256/01

L 11 KA 256/01Sozialversicherungsgericht20.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 256/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-20

Aktenzeichen: L 11 KA 256/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1120.L11KA256.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.10.2001 teilweise geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung ihrer Bescheide vom 14.01. und 13.04.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.01.2001 sowie ihres Bescheides vom 27.01.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2001 verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu entscheiden. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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