L 11 KA 256/01•Landessozialgericht NRW, 2002-11-20, L 11 KA 256/01
Landessozialgericht NRW, 2002-11-20, L 11 KA 256/01
L 11 KA 256/01Sozialversicherungsgericht20.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 256/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-20
Aktenzeichen: L 11 KA 256/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1120.L11KA256.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.10.2001 teilweise geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung ihrer Bescheide vom 14.01. und 13.04.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.01.2001 sowie ihres Bescheides vom 27.01.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2001 verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu entscheiden. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.