Landessozialgericht NRW, 2002-11-21, L 16 KR 89/98

L 16 KR 89/98Sozialversicherungsgericht21.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 89/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-21

Aktenzeichen: L 16 KR 89/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1121.L16KR89.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10. März 1998 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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