L 8 LW 14/02•Landessozialgericht NRW, 2002-11-27, L 8 LW 14/02
Landessozialgericht NRW, 2002-11-27, L 8 LW 14/02
L 8 LW 14/02Sozialversicherungsgericht27.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 LW 14/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-27
Aktenzeichen: L 8 LW 14/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1127.L8LW14.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 11.07.2002 aufgehoben. Der Bescheid vom 08.08.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.08.2001 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die dem Kläger und der Beigeladenen entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Revision wird zugelassen.
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