L 18 KN 87/00•Landessozialgericht NRW, 2002-12-03, L 18 KN 87/00
Landessozialgericht NRW, 2002-12-03, L 18 KN 87/00
L 18 KN 87/00Sozialversicherungsgericht03.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 87/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-03
Aktenzeichen: L 18 KN 87/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2002:1203.L18KN87.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.10.2000 geändert.
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.05.1995 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 04.02.1997 und des Bescheides vom 28.08.2002 verurteilt, die Zeit vom 01.05.1963 bis zum 30.09.1966 der Qualifikationsgruppe 2 zuzuordnen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 2/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.