Landessozialgericht NRW, 2003-02-03, L 9 B 71/02 AL ER

L 9 B 71/02 AL ERSozialversicherungsgericht03.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 B 71/02 AL ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-03

Aktenzeichen: L 9 B 71/02 AL ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0203.L9B71.02AL.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 01. Oktober 2002 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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