Landessozialgericht NRW, 2003-02-26, L 11 KA 9/01

L 11 KA 9/01Sozialversicherungsgericht26.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 9/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-26

Aktenzeichen: L 11 KA 9/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0226.L11KA9.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.11.2000 abgeändert. Der Beschluss des Beklagten vom 22.09.1998 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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