L 11 KA 95/01•Landessozialgericht NRW, 2003-02-26, L 11 KA 95/01
Landessozialgericht NRW, 2003-02-26, L 11 KA 95/01
L 11 KA 95/01Sozialversicherungsgericht26.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 95/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-26
Aktenzeichen: L 11 KA 95/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0226.L11KA95.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 5) wird als unzulässig verworfen. Auf die Berufungen der Beklagten zu 1)-4) und 6)-8) wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.03.2001 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1)-4) und 6)-8) in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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