L 11 KA 94/01•Landessozialgericht NRW, 2003-03-12, L 11 KA 94/01
Landessozialgericht NRW, 2003-03-12, L 11 KA 94/01
L 11 KA 94/01Sozialversicherungsgericht12.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 94/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-12
Aktenzeichen: L 11 KA 94/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0312.L11KA94.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.03.2001 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im Be rufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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