L 16 KR 187/02•Landessozialgericht NRW, 2003-03-20, L 16 KR 187/02
Landessozialgericht NRW, 2003-03-20, L 16 KR 187/02
L 16 KR 187/02Sozialversicherungsgericht20.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 187/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-20
Aktenzeichen: L 16 KR 187/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0320.L16KR187.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18. Juli 2002 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 16. Mai 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. August 2001 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die der Klägerin entstandenen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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