L 5 KR 200/02•Landessozialgericht NRW, 2003-03-27, L 5 KR 200/02
Landessozialgericht NRW, 2003-03-27, L 5 KR 200/02
L 5 KR 200/02Sozialversicherungsgericht27.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 200/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-27
Aktenzeichen: L 5 KR 200/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0327.L5KR200.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.10.2000 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird: Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 02.10.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2002 verurteilt,
- dem Kläger 165,03 Euro zu erstatten,
- den Kläger nach jeweiliger ärztlicher Verordnung mit dem Arzneimittel Viagra zu versorgen. Die Beklagte trägt neun Zehntel der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird zugelassen.
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