Landessozialgericht NRW, 2003-06-26, L 16 KR 31/02

L 16 KR 31/02Sozialversicherungsgericht26.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 31/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-26

Aktenzeichen: L 16 KR 31/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0626.L16KR31.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.01.2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin die Kosten des ersten Rechtszuges nur zu 1/4 zu erstatten hat. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens insgesamt zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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