Landessozialgericht NRW, 2003-07-16, L 11 KA 66/02

L 11 KA 66/02Sozialversicherungsgericht16.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 66/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-16

Aktenzeichen: L 11 KA 66/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0716.L11KA66.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.04.2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungs- und Klageverfahren. Der Bescheid der Beklagten vom 30.04.2003 wird aufgehoben. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.