Landessozialgericht NRW, 2003-07-16, L 12 AL 61/03

L 12 AL 61/03Sozialversicherungsgericht16.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 61/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-16

Aktenzeichen: L 12 AL 61/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0716.L12AL61.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.02.2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe 400,- Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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