L 16 KR 210/02•Landessozialgericht NRW, 2003-07-24, L 16 KR 210/02
Landessozialgericht NRW, 2003-07-24, L 16 KR 210/02
L 16 KR 210/02Sozialversicherungsgericht24.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 210/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-24
Aktenzeichen: L 16 KR 210/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0724.L16KR210.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25. Juni 2002 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 07. Dezember 1999 und der Widerspruchs- bescheid vom 15. Juni 2000 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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