Landessozialgericht NRW, 2003-07-30, L 8 RJ 53/03

L 8 RJ 53/03Sozialversicherungsgericht30.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 RJ 53/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-30

Aktenzeichen: L 8 RJ 53/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0730.L8RJ53.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.10.1996 aufgehoben, soweit es die Beklagte hinsichtlich des Zeitraums ab 01.01.1997 verurteilt hat, der Klägerin eine große Witwenrente ohne Anrechnung ihrer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren; insoweit wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin aus dem gesamten Verfahren zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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