L 8 RJ 156/02•Landessozialgericht NRW, 2003-08-13, L 8 RJ 156/02
Landessozialgericht NRW, 2003-08-13, L 8 RJ 156/02
L 8 RJ 156/02Sozialversicherungsgericht13.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 RJ 156/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-13
Aktenzeichen: L 8 RJ 156/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0813.L8RJ156.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.10.2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
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