Landessozialgericht NRW, 2003-08-26, L 18 KN 26/03

L 18 KN 26/03Sozialversicherungsgericht26.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 KN 26/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-26

Aktenzeichen: L 18 KN 26/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0826.L18KN26.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 10 KN 101/01 am 21.01.2003 seine Erledigung gefunden hat. Die neue Berufung des Klägers vom 20.02.2003 gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen wird als unzulässig verworfen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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