L 4 (2) U 50/02•Landessozialgericht NRW, 2003-09-05, L 4 (2) U 50/02
Landessozialgericht NRW, 2003-09-05, L 4 (2) U 50/02
L 4 (2) U 50/02Sozialversicherungsgericht05.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 (2) U 50/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-05
Aktenzeichen: L 4 (2) U 50/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0905.L4.2U50.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerinnen wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.02.2002 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 14.05.1998 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 21.09.1998 verurteilt, an die Klägerinnen Hinterbliebenenleistungen aus Anlass des Unfalls des Versicherten W E am 03.04.1998 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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