L 11 KA 213/01•Landessozialgericht NRW, 2003-10-01, L 11 KA 213/01
Landessozialgericht NRW, 2003-10-01, L 11 KA 213/01
L 11 KA 213/01Sozialversicherungsgericht01.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 213/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-01
Aktenzeichen: L 11 KA 213/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1001.L11KA213.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.09.2001 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 03.03.1999 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu über den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 10.12.1997 zu entscheiden. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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