L 11 KA 27/02•Landessozialgericht NRW, 2003-10-01, L 11 KA 27/02
Landessozialgericht NRW, 2003-10-01, L 11 KA 27/02
L 11 KA 27/02Sozialversicherungsgericht01.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 27/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-01
Aktenzeichen: L 11 KA 27/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1001.L11KA27.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.12.2001 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.07.2000 verpflichtet, über den Widerspruch der Klägerin gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 26.05.1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu entscheiden. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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